Prüfungen
- Wiederkehrende Prüfung von Betriebsanlagen gemäß § 82b GewO 1994 (Prüfung längstens alle 5 Jahre)
- Elektrische Anlagen "E-Check" (ermitteln Sie hier Ihr Prüfintervall gem. ESV)
- Blitzschutz (Prüfung längstens alle 3 Jahre gem. ESV)
- Sicherheitsbeleuchtung (Prüfung alle 1 Jahre gem. AStV)
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten und wiederkehrende Prüfung explosionsgefährdeter Bereiche (alle 1 Jahre gem. VEXAT)
- Absauganlagen zur Abführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen (Prüfung alle 1 Jahre gem. GKV)
- Kraftbetriebene Türen, Tore, Hebebühnen und Hubtische (Prüfung alle 1 Jahre gem AM-VO)
Sachverständigentätigkeiten und Gutachten für die Bereiche
- Mechatronik und elektro-maschinelle Fertigungseinrichtungen
- Elektrotechnische Anlagen und Gebäudetechnik
- Prozessleittechnische, mess- und regeltechnische Anlagen
- Pneumatische und hydraulische Anlagen
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
- Industrieelektronik